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Digitaler Lebendiger Adventskalender: Regeln für die Werke / Copyrightfragen

Eingang: 27.11.2020, Veröffentlicht: 27.11.2020

Digitaler Lebendiger Adventskalender: Regeln für die Werke / Copyrightfragen
Der Digitale Adventskalender wird gerade mit viel Engagement vorbereitet. Am 1. Dezember wird das erste Türchen geöffnet. Freuen Sie sich auf viele unterschiedliche Ideen.
Einige Fragen, die gestellt wurden, werden hier für alle Interessierten beantwortet:

Der Lebendige Adventskalender in 2019 fand um 18 Uhr statt. Wird das Türchen um 18 Uhr geöffnet?
Die Türchen werden zwischen 0 Uhr und 10 Uhr freigeschaltet und können dann geöffnet werden.

In 2019 war die Veranstaltung eine Stunde lang. Ist das Türchen auch nur eine Stunde geöffnet?
Die Türchen bleiben geöffnet. Auch der Adventskalender 2014 ist immer noch geöffnet.

Thema Copyright:

Darf ich Inhalte aus dem Internet zur Gestaltung des Adventskalenders verwenden?
Generell NEIN! Wenn Sie Inhalte aus dem Internet verwenden müssen, Sie sehr gründlich recherchieren, wie die Copyrightlage ist. Am sichersten ist es, erst gar nicht Inhalte aus dem Internet zu verwenden, sondern die eigene Kreativität freien Raum lassen.

Kann ich Inhalte im Internet verwenden, die bereits auf vielen Seiten verwendet werden?
Leider NEIN! Es kann sein, dass diese Internetpräsenzen eine Lizenz erworben haben.

Kann ich Internetinhalte verwenden, wenn diese kostenlos zum Download angeboten werden?
Leider NEIN! Sie dürfen diese zwar kostenlos herunterladen und vermutlich ausdrucken und privat verwenden, aber leider steht sehr oft im Kleingedruckten, dass diese nicht über elektronische Medien publiziert oder verteilt werden dürfen!

Darf ich Liedtexte verwenden?
Wenn der Autor/Komponist des Liedtexte seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, dann ist dies i.A. möglich. Deshalb dürfen z.B. aktuelle Schlagertexte nicht ohne Genehmigung des Autors abgedruckt werden!

Darf ich Noten verwenden?
Fast immer NEIN! Auch das Layout der Noten und deren Anordnung unterliegen dem Copyright.

Darf ich einen Zeitungsausschnitt verwenden?
Nein! Selbst wenn Sie den Artikel verfasst haben, dürfen Sie keine Kopie des Artikels aus der Zeitung verwenden! Ihren eigenen Text - ohne Änderungen/Korrekturen der Zeitung - dürfen Sie verwenden.

Darf ich einen Text aus einem Buch vorlesen oder wiedergeben?
Nur wenn der Urheber des Textes, das gilt auch für die Übersetzung, seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, so ist das Werk i.A. gemeinfrei. Es gibt viele Fälle in denen die Erben eines Autors mit Anwälten hier tätig sind.
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